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10 FIS-Pistenregelen

vor 7 Tagen
2 Min. Lesezeit

Die Regeln dienen der Sicherheit aller auf der Piste und gelten international. Sie haben mit Ausnahme von Regel Nr.9 ("Hilfeleistung") keine gesetzliche Rechtsgrundlage. Sie werden in Schadens- und/oder Haftungsfällen allerdings sehr wohl als Grundlage zur Bewertung bei Streitfällen herangezogen.




Die 10 FIS-Regeln – einfach erklärt


1. Rücksicht auf andere

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet oder schädigt. Das bedeutet: vorausschauend fahren und die eigenen Fähigkeiten realistisch einschätzen.


2. Geschwindigkeit und Fahrweise beherrschen

Die Geschwindigkeit und der Fahrstil müssen immer an das eigene Können, an das Gelände, die Sichtverhältnisse, den Schnee und die Verkehrsdichte angepasst werden.


3. Wahl der Fahrspur

Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass er vorausfahrende Personen nicht gefährdet. Der Vordermann hat immer Vorrang.


4. Überholen

Überholt werden darf von überall – aber nur mit ausreichend Abstand, sodass der Überholte genug Platz für seine Bewegungen hat.


5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren

Wer in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder losfährt oder hangaufwärts fährt, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er niemanden gefährdet.


6. Anhalten

Anhalten darf man nur an übersichtlichen Stellen am Rand der Piste. In engen oder unübersichtlichen Bereichen ist das Anhalten gefährlich und verboten.


7. Aufstieg und Abstieg

Wer zu Fuß auf- oder absteigt, muss den Rand der Piste benutzen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern.


8. Beachten der Zeichen

Markierungen, Hinweisschilder und Absperrungen auf der Piste müssen beachtet werden. Sie dienen der Sicherheit und Orientierung.


9. Verhalten bei Unfällen

Bei Unfällen ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten – unabhängig davon, ob er beteiligt ist oder nicht. An einer auf der Piste liegenden Person einfach vorbeifahren widerspricht der Pflicht zur Hilfeleistung. In Österreich ist die "Unterlassung der Hilfeleistung" im §95 StGB geregelt.


10. Ausweispflicht

Jeder Beteiligte oder Zeuge eines Unfalls muss seine Personalien angeben. Das ist wichtig für die Klärung des Unfallhergangs.


Fazit

Die 10 FIS-Regeln sind vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung. Alle Besucher eines Skigebiets sollten sie kennen und sich an sie halten. So trägt jede und jeder dazu bei mit einem verantwortungsvollen Miteinander Unfälle zu vermeiden und den Ski- und Snowboardsport für alle sicherer zu machen.


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